Berlin (red). Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Die Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt begrüßt die Neuregelung ausdrücklich.
„Das ist eine überfällige Reform. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild funktioniert und jetzt setzen wir sie auch in Deutschland um. Auch in Südniedersachsen sind zu viele Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen. Mit diesem Gesetz bekommen sie besseren Schutz und Täter klare Konsequenzen“, erklärt Heiligenstadt.
Elektronische Aufenthaltsüberwachung vorgesehen
Kern der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täterinnen und Täter. Mit der sogenannten Fußfessel sollen Annäherungsverbote künftig wirksam kontrolliert werden können.
Nähert sich eine überwachte Person der geschützten Person, erfolgt nach Angaben der Bundesregierung sofort eine Warnung. Zusätzlich wird eine sogenannte Warnzone eingeführt, die einen weiteren Sicherheitspuffer schaffen soll. Die Polizei könne dadurch bereits alarmiert werden, bevor es zu einem Verstoß komme.
Weitere Maßnahmen beschlossen
Darüber hinaus sieht die Reform verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täterinnen und Täter vor. Verstöße gegen Schutzanordnungen sollen künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bislang lag die Höchststrafe bei zwei Jahren.
Außerdem dürfen Opfer künftig bei Gerichtsanhörungen eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten zusätzlich Zugang zum Waffenregister, um Gefährdungslagen besser einschätzen zu können.
Heiligenstadt fordert weitere Schritte
Für Frauke Heiligenstadt steht fest: „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf den demokratischen Rechtsstaat selbst.“
Weiter erklärt die Bundestagsabgeordnete: „Das neue Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Femizide zu verhindern und Frauen besser zu schützen. Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet bereits an weiteren Maßnahmen: einem Gesetz gegen digitale Gewalt, Reformen im Familienrecht zum besseren Schutz von Gewaltopfern in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sowie einer gesetzlichen Verankerung von Femizid als Mordmerkmal.“
Foto: Fionn Grosse