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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
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(v.l.n.r.): Michael Jahns, Heinrich Philipps, Torsten Meyer, Karin Albig, David Artschwager und Günter Ahrens.

Bad Gandersheim (red). In der vergangenen Ratssitzung räumte Bürgermeisterin Franziska Schwarz (SPD) ein, dass bei der Vergabe von Darlehen an die Landesgartenschau gGmbH wiederholt die Beteiligungsrechte bzw. die Organzuständigkeit des Rates missachtet worden sei.
Nach § 58 Abs.1 Nr. 14 NKomVG entscheidet der Rat ausschließlich über die Vergabe von Darlehen. Die Frage, welches Gremium für welche Entscheidung rechtlich zuständig ist, wird nicht nur im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Ausbildung vermittelt, sondern ist darüber hinaus wichtiger Bestandteil des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und somit Teil der alltäglichen Arbeit. Dieser Grundsatz ist Ausdruck dessen, dass die Verwaltung an die geltenden Gesetze und Rechtslage gebunden ist und keine dem widersprechenden Handlungen vollziehen darf. Zu dem Eingeständnis der Verwaltung, diesen Grundsatz wiederholt gebrochen zu haben, äußert sich nun die CDU-Stadtratsfraktion.

„Es nötigt mir persönlich hohen Respekt ab, dass die Bürgermeisterin diese gravierenden Fehler öffentlich zugegeben hat. Das ändert aber nichts an dem grundsätzlichen Fehler und dem Entsetzen darüber, dass dies nicht zum ersten Mal vorgekommen ist“, erklärt CDU-Fraktionschef David Artschwager. Er hatte mit seiner Fraktion eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des 700.000€ Darlehens der Stadt an die LaGa gGmbH durch die Kommunalaufsicht in Gang gebracht. Nach dem Statement der Bürgermeisterin ist nun klar: Das Darlehen hätte nicht gewährt werden dürfen, da nicht der Verwaltungsausschuss, sondern der Stadtrat das für den Beschluss zuständige Organ gewesen wäre. Die Bürgermeisterin hatte die fehlende Beteiligung des Rates damit begründet, dass man die gesetzlich erforderliche „originäre Zuständigkeit des Rates nicht im Blick“ gehabt habe. Die Bürgermeisterin räumte ein, dass dieses Eingeständnis diesen Fehler nicht heilen könne.
„Es handelt sich hierbei um Fehler, die in einer sorgfältig arbeitenden Verwaltung schlichtweg nicht passieren dürfen. Wir müssen nun aufklären, wie es zu diesen eklatanten Fehlern kommen konnte, zumal der Beschluss über das 700.000€ Darlehen nicht der erste gewesen ist, bei dem rechtswidriger Weise die Beteiligungsrechte des Rates missachtet wurden“, so David Artschwager weiter.

„Unser Vertrauen in die Stadtverwaltung ist nach diesem Ergebnis nachhaltig erschüttert. Natürlich ist es die Aufgabe des Rates, die Verwaltung zu kontrollieren. Dass wir aber sogar darauf achten müssen, ob eine Beschlussvorlage rechtswidrig ist, das ist eine neue Qualität. Durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung obliegt die Verpflichtung dies im Blick zu haben auch nicht den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern, sondern ist Kernaufgabe der täglichen Arbeit der Verwaltung selbst“, heißt es hierzu aus der CDU-Fraktion.

Dass nun aber manche Fraktion die Verwaltung mit der Begründung in Schutz nehme, dass die entsprechende Regelung zwar wörtlich im § 58 Abs.1 Nr. 14 NKomVG zu finden sei, dieser Paragraph aber über 20 Nummern habe und man von der Verwaltung nicht erwarten könne, diese alle durchzuarbeiten, sei aus Sicht der CDU mehr als fragwürdig. Wenn man schon der Verwaltung, deren gesetzlicher Auftrag das rechtskonforme Arbeiten nun mal sei, schon nicht zutraue, entsprechende Normen zu lesen, welche Erwartungen könne man denn dann erst recht an die ehrenamtlichen Ratsmitglieder stellen?- der Vorwurf dieser Fraktion, dass es auch dem Rat nicht aufgefallen sei, wäre damit wohl hinfällig. Man müsse sich als Ratsmitglied mindestens darauf verlassen können, dass Beschlussvorlagen mit dem Kommunalrecht vereinbar seien.

Die CDU-Faktion werde nun die weitere Prüfung der Kommunalaufsicht abwarten und das daraus folgende Ergebnis für mögliche Konsequenzen zugrunde legen. Klar sei aber, mit einer schlichten Entschuldigung sei dieser Vorgang nicht erledigt.

Foto: CDU

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