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Samstag, 27. Juli 2024 Mediadaten
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(v.l.n.r.): Torsten Bauer, David Artschwager, Jaqueline Emmermann, Uwe Schünemann MdL, Maren Root, Frederic Otto, Melissa Heikens, Vanessa Storre, Anskar Lürig.

Hannover/ Northeim (red). Kürzlich fand die Februar-Plenarwoche des Niedersächsischen Landtages statt. Dabei brachte die CDU-Landtagsfraktion mehrere Anträge und Gesetzentwürfe ein. So wurde unter anderem auch die Initiative eines „Helfergleichstellungsgesetzes“ in einer ersten Lesung beraten und zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Dieser Entwurf der CDU-Landtagsfraktion ist auch eine Reaktion auf das Hochwasser an den Weihnachtsfeiertagen letzten Jahres. Dabei geht es ebenfalls um die Folgen für die in unterschiedlichen Rettungs- und Hilfsorganisationen engagierten ehrenamtlichen Helfer, die im Rahmen des Einsatzes gleichwertige Leistungen erbracht haben, aber auf verschiedene Art und Weise rechtlich eingeordnet werden.

„Mit dem Helfergleichstellungsgesetz wollen wir Gesetzeslücken zwischen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzgebung, welche bspw. zu Unterschieden in Hinblick auf Freistellungen und Lohnfortzahlungen bei Feuerwehrleuten und Personen in Hilfs- und Rettungsorganisationen führen, schließen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Uwe Schünemann (CDU). Insbesondere die Hochwasserlage rund um Weihnachten hat die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die vielen hilfsbereiten Ehrenamtlichen deutlich gezeigt. Es gelte nun, diese Unterschiede abzubauen, um für dieselben Hilfseinsätze auch gleiche juristische Rahmenbedingungen zu schaffen und einer Ungleichbehandlung aufgrund der bloßen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hilfs- oder Rettungsorganisation entgegenzuwirken. Dadurch wolle man das Engagement in allen Hilfs- und Rettungsorganisationen attraktiver und den ehrenamtlichen Helfern gleichermaßen Entlastungen bieten, vor allem in finanziellen Aspekten. Denn es dürfe schließlich kein Hindernis für Menschen sein, die sich ehrenamtlich für die Gesellschaft engagieren wollen, dies aber aufgrund ihrer finanziellen Situation oder aus Angst, ihren sicheren Arbeitsplatz zu riskieren, nicht umsetzen.

„Das Hochwasser hier vor Ort hat mal wieder gezeigt und verdeutlicht, dass eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Helfenden, nur aufgrund unterschiedlicher Mitgliedschaften, nicht gerechtfertigt sei. Gleicher Einsatz sollte auch die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen haben“, meint David Artschwager, Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Northeim zu diesem Thema. Die Einbringung des „Helfergleichstellungsgesetzes“ in den Niedersächsischen Landtag sei nun ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel umzusetzen und den ehrenamtlichen Helfern mehr Sicherheit zu geben und Wertschätzung auszudrücken.

Foto: CDU

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