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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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Kreis Northeim (red). Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies hat am gestrigen Mittwoch, den 17. Januar 2024, das Jahresbauprogramm 2024 aus dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGFVG) für den kommunalen Straßenbau vorgestellt. Damit können im nächsten Jahr 73 neue kommunale Projekte vom Land gefördert werden. Mit der Freigabe des Jahresbauprogramms werden die Kommunen in die Lage versetzt, Investitionen in Höhe von 105 Millionen Euro in ihr kommunales Straßennetz zu tätigen. Das Land fördert die kommunalen Vorhaben in Höhe von 60 bis 75 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt ermöglicht die Freigabe des Jahresbauprogramms Förderungen der Kommunen in Höhe von 63,7 Millionen Euro.

Dazu SPD-Landtagsabgeordneter Sebastian Penno: „Ich freue mich, dass der Ausbau der K 413 in der Ortsdurchfahrt Wachenhausen (Katlenburg-Lindau) und der Ausbau der K 410 zwischen Hammenstedt (Northeim) und Elvershausen (Katlenburg-Lindau) gefördert werden. Für eine funktionierende Wirtschaft und die Mobilitätswende brauchen wir alle Verkehrsträger. Deshalb ist wichtig, dass der kommunale Fuß- und Radverkehr stärker zum Schwerpunkt unserer Landesförderung wird. Aber auch eine funktionierende Straßeninfrastruktur ist von hoher Bedeutung, denn wir müssen individuelle Mobilität ermöglichen und gleichzeitig darauf hinarbeiten, dass diese klimaneutral ausgestaltet wird. Gerade wegen der noch nachwirkenden Rahmenbedingungen durch die Coronapandemie ist diese wichtige Unterstützung des Landes in gewohnter Höhe für unsere Landkreise, Städte und Gemeinden ein starkes Signal.“

Bei den Bauprojekten, die nach dem NGVFG gefördert werden, werden kommunale Straßen ausgebaut und erneuert sowie Straßenbrücken erhalten und neu gebaut. Von den 73 angemeldeten Vorhaben erhalten 30 reine Fuß- und Radverkehrsvorhaben eine 75-prozentige Förderung mit einer Gesamtsumme von fast 20 Millionen Euro. In weiteren 43 Projekten ist der Blick der kommunalen Vorhabenträger auf alle Verkehrsteilnehmenden gerichtet. Die Anpassung von Rad- und Gehwegen ist im möglichen Umfang bei allen Vorhaben berücksichtigt, zum Beispiel beim Um- und Ausbau von Ortsdurchfahrten.

Foto: SPD

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