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Sonntag, 08. September 2024 Mediadaten
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Berlin/ Northeim (red). Das von der Ampel-Regierung geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG, oder auch „Heizungsgesetz“), stieß schon im Vorfeld seiner Einbringung in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess sowohl politisch, als auch gesellschaftlich auf große Ablehnung. Nun legte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dieses Vorhaben vorerst auf Eis. Dies ist die Konsequenz der Entscheidung des BVerfG zu einem Eilantrag auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU). Hintergrund war, dass die Bundesregierung ihren mehrfach geänderten Gesetzentwurf zum „Heizungsgesetz“, über den man sich in der Ampel-Koalition zunächst selbst lange Zeit nicht einigen konnte, erst am vorigen Freitag an den zuständigen Fachausschuss des Bundestages übermittelte. In dieser Woche nun sollte der Entwurf in einer finalen Lesung im Bundestag beschlossen werden.

Diese kurze Frist zwischen finalem Entwurf und endgültiger Abstimmung (eine Woche) wurde von vielen Seiten gerügt: Sie könne sogar die verfassungsrechtlich garantierten Beteiligungsrechte des Parlaments verletzt haben. Dies wurde mit der Entscheidung des BVerfG nun nicht ausgeschlossen und eine weitere Prüfung des komplexen Vorganges von den Richtern für erforderlich gehalten.

„Es ist nicht Aufgabe der Politik in einem Staat der die Gewaltenteilung lebt, Gerichtsentscheidungen inhaltlich zu bewerten.“, so David Artschwager Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Northeim. „Allerdings zeigt diese Entscheidung des BVerfG zum Eilantrag deutlich, dass im chaotischen, unkoordinierten Vorgehen der Ampel bei diesem „Heizungsgesetz“-Verfahren eine Verletzung des formellen Verfahrens und der diesem Verfahren innewohnenden Beteiligungsrechte des Parlaments, nicht ausgeschlossen ist.“, so Artschwager weiter. Dies sei aus Sicht des CDU-Kreisverbandes schon ein deutliches Signal in Bezug auf ein sog. klimapolitisches Prestigeprojekt der Ampel und kratze stark an der Grenze zur politischen Blamage der Bundesregierung.

Es sei schon verwunderlich, dass man trotz mehrfacher „Nachbesserungen“ dieses Gesetzentwurfes, nahezu erschöpfender interner Debatten in der Ampel-Koalition und Schlussendlich trotz der 101 Fragen der FDP nicht in der Lage gewesen sei, wenigstens ein zweifelsfrei formell verfassungskonformes Gesetzgebungsverfahren durchzuziehen. Dies zeige deutlich die Folgen der durch innere Streitereien erfolgte Schwäche dieser Bundesregierung.

Auch für die Klimapolitik sei dies ein deutlicher Dämpfer: So habe doch das chaotische Vorgehen der Ampel, die unbedachten Regelungen, die schlussendlich teilweise wieder kassiert wurden, zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt und ein Gegenbild von sozialer Sicherheit und Klimaschutz geschaffen. Dieses Vorgehen könnte dem Klimaschutz auf Dauer schaden. „Das Streitthema zwischen CDU und Ampel ist nicht die Notwendigkeit des Klimaschutzes, sondern einzig die Frage, wie man ihn erreicht! Wir setzen auf Anreize und Unterstützung klimafreundlicher Investitionen, während die Ampel mittels Verbots-Attitüden meint Klimafreundlichkeit erzwingen zu können.“, erklärt CDU-Kreischef David Artschwager. Gerade die den Kanzler stellende SPD-Fraktion sei hierbei massiv unglaubwürdig geworden. Schließlich habe gerade diese Partei, die den Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ doch stets für ihre Politik in Anspruch nehme, bei diesem „Heizungsgesetz“-Entwurf nichts für die soziale Sicherheit geplant: Bauministerin Geywitz habe die Bereitstellung für finanzielle Unterstützungen von Heizungstauschen bei finanziell Schwächeren schlichtweg abgelehnt. Für den CDU-Kreisverband zeige sich an diesem Musterbeispiel deutlich, dass die SPD und ihr Kanzler offensichtlich keinerlei eigene Position mehr in die Regierung einbringen, geschweige denn durchsetzen könnten.

Foto: CDU Northeim

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