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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
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Landkreis Northeim (red). „Die Städte, Gemeinden und der Landkreis Northeim können als Schulträger mit 6.233.102,18 Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes (KIP II – Schulsanierungsprogramm) für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schulinfrastruktur rechnen“, erklären die SPD-Landtagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz..

Dazu muss nach der Landtagswahl der entsprechende Gesetzentwurf der SPD-geführten Landesregierung vom neu zu wählenden Landtag beschlossen werden. Insgesamt stehen in Niedersachsen 289 Millionen Euro für finanzschwache Kommunen im Programm zur Verfügung. „Die Landesregierung“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt, „hat schnell gehandelt und mit dem Bund gut verhandelt. So können möglichst viele Kommunen in Niedersachsen mit der Finanzhilfe für die Schulinfrastruktur planen."

Im Landkreis Northeim können die einzelnen Schulträger mit folgenden Förderhöchstbeträgen planen: 192.285,26 Euro für die Stadt Bad Gandersheim, 140.738,27 Euro für die Stadt Dassel, 421.394,26 Euro für die Stadt Einbeck, 93.365,48 Euro für die Stadt Hardegsen, 136.855,11 Euro für die Gemeinde Kalefeld, 73.478,01 Euro für die Gemeinde Katlenburg-Lindau, 96.202,08 Euro für die Stadt Moringen, 595.643,57 Euro für die Stadt Northeim, 205.256,63 Euro für die Stadt Uslar und 4.277.883,51 Euro für den Landkreis Northeim.

Über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Mittelverteilung muss der neu gewählte Landtag nach der Wahl am 15. Oktober abstimmen. „Wir als SPD-Landtagsfraktion wollen uns unmittelbar damit befassen, um die Förderung schnell auf den Weg zu bringen“, erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Uwe Schwarz das Verfahren. Frauke Heiligenstadt: „Von diesen Investitionen werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und auch die Eltern in unseren Städten und Gemeinden erheblich profitieren.“ 

„Wenn der neue Landtag den Gesetzentwurf schnell beschließt, können die Maßnahmen kurzfristig beantragt und entsprechend zügig umgesetzt werden“, macht der SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz deutlich. Die Förderanträge können nach der Landtagsbefassung beim Innenministerium gestellt werden.

Foto: red

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