Northeim (lpd). Seit Mittwoch, 24. November gilt die neue Corona-Verordnung des Landes. Mit ihr werden die Schutzmaßnahmen deutlich ausgeweitet und intensiviert. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote sind ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!
Außerdem treten die Warnstufen früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
Im Landkreis Northeim gilt daher ab sofort die Warnstufe 1.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
In Warnstufe 1 gilt für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung gilt im Innenbereich auch für alle Veranstaltungen, für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und körpernahe Dienstleistungen.
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen (bei der Entgegennahme von Leistungen). Neu ist eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 ist neu 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen sollen dann deutlich höhere Auflagen gelten. Die genaue Ausgestaltung von Warnstufe 3 will das Land in Kürze bekannt geben.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche beim Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen sollen zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche sollten sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt jetzt auch das Abstandsgebot und die Maskenpflicht. Die bisherigen Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) wurden aufgehoben.
3G-Regel am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr
Mit der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ab sofort die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Beschäftigte sollen außerdem, wenn möglich, von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice). Um sogenannte vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.