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Montag, 06. Januar 2025 Mediadaten
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Northeim (lpd). Das Angebot kostenloser Bürgertests wurde eingestellt, da mittlerweile alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen. In der Zeit von März bis Anfang Oktober 2021 konnten von den beiden Testzentren des Landkreises Northeim, welche durch die beiden Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund in Nörten-Hardenberg und Johanniter-Unfall-Hilfe in Einbeck betrieben werden, insgesamt rund 35.000 Antigen-Schnelltests abgenommen werden. Die Öffnungszeiten der beiden Testzentren im Landkreis Northeim werden jetzt angepasst.

Geänderte Öffnungszeiten der Testzentren des Landkreises Northeim

Das Testzentrum Arbeiter-Samariter-Bund, Industriestraße 11, in 37176 Nörten-Hardenberg hat ab sofort Montag bis Dienstag, sowie Donnerstag bis Samstag jeweils von 12:00 Uhr – 15:00 Uhr und 15:30 Uhr – 20:00 Uhr geöffnet. Mittwochs ist das Testzentrum geschlossen.

Das Testzentrum Johanniter-Unfall-Hilfe, BBS Einbeck Hullerser Tor 4,  in 37574 Einbeck hat ab sofort Dienstag bis Samstag jeweils von 12:00 Uhr – 15:00 Uhr und 15:30 Uhr – 20:00 Uhr geöffnet. Montags ist das Testzentrum geschlossen.

Die letzte Testung findet 15 Minuten vor Schließung der Testzentren statt.

Seit dem 11. Oktober 2021 sind Antigen-Schnelltests grundsätzlich nur noch gegen Gebühr möglich. In den Testzentren in Nörten-Hardenberg und in Einbeck kostet ein Test jeweils 15 Euro. Die Bezahlung ist nur über EC-Kartenzahlung möglich. Eine Terminbuchung ist weiterhin über die Portale möglich. Zu den Testungen sind die Ausweispapiere mitzubringen und zusätzlich die Nachweise, wenn ein Anspruch auf eine kostenlose Testung besteht.

Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben noch folgende Personenkreise:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind. Das Alter ist durch Vorlage der Krankenkassenkarte oder eines Personalausweises nachzuweisen.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Dies gilt auch, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war. Die medizinische Kontraindikation ist mittels ärztlichem Attest nachzuweisen.
  • Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel. Die Schwangerschaft kann durch den Mutterpass vorgewiesen werden.
  • Personen, die aufgrund einer nachgewiesenen Infektion sich in Absonderung befinden, wenn diese Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Bis zum Ende des Jahres können sich auch Personen kostenlos testen lassen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Schwangere und auch Studierende, die eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erhalten haben.
  • Personen, die an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos testen. Hierzu ist eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorzulegen.

 

 

 

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