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Samstag, 04. Januar 2025 Mediadaten
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Northeim (lpd). Seit Montag gelten im Landkreis Northeim nach dem Überschreiten des Schwellenwertes die Corona-Regeln für eine Inzidenz von 10 bis 35. Da das Infektionsgeschehen im Landkreis Northeim aber mittlerweile bestimmten Bereichen zugeordnet werden kann, ist die Beschränkung aller Bereiche nicht mehr notwendig. Mittels Allgemeinverfügung wurden bestimmte Bereiche deshalb von den strengeren Schutzmaßnahmen ausgenommen.

Für die nachstehenden Bereiche gelten daher ab sofort wieder die Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10:

  • Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen nach § 6 a Nieders. Corona-Verordnung
  • Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie Kinos nach § 6 b Nieders. Corona-Verordnung
  • Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft nach § 6 d Nieders. Corona-Verordnung
  • Touristische Schiffs- und Kutschfahrten und touristische Busfahrten nach § 7 d Nieders. Corona-Verordnung
  • Seilbahnen nach § 7 e Nieders. Corona-Verordnung
  • Beherbergung nach § 8 Nieders. Corona-Verordnung
  • Gastronomie sowie Bars und ähnliche Einrichtungen

Die strengeren Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10, aber nicht mehr als 35, gelten weiterhin für

  • Private Kontakte im privaten und öffentlichen Raum: Maximal 10 Personen aus 10 Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren, sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht eingerechnet.
  • Zusammenkünfte von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren: Diese sind mit höchstens zehn Kindern, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten, sowie zusätzlich den Personen eines Haushalts zulässig.
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