Kreis Northeim (r). Heute, Montag (7. Juni), ist nach den Regelungen der niedersächsischen Corona-Verordnungen (erst) der vierte Werktag in Folge an dem die Inzidenzwerte den wichtigen Schwellenwert von 35 unterschritten haben. Zwar war der Wert für das Gebiet des Landkreises Northeim bereits am 2. Juni unterschritten, jedoch zählt dieser Tag für die Berechnung des Fünf-Werktages-Zeitraum nicht mit. Denn am Mittwoch (2. Juni) sind erst die Regelungen für die Schutzmaßnahmen für die Inzidenz unter 50 in Kraft getreten. Nach der niedersächsischen Corona-Verordnung beginnt die Zählung aber immer erst nach Beginn des Inkrafttretens der aktuellen Schutzmaßnahmen und somit am Donnerstag den 3. Juni. Dies bedeutet für die Zählung der Werktage, dass der 5. Werktag voraussichtlich am Dienstag (8.6.) sein wird und die Allgemeinverfügung des Landkreises ab Donnerstag - zwei Tage später - in Kraft treten wird.
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Corona im Kreis Northeim: Lockerungen voraussichtlich ab Donnerstag
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