Northeim (red). Auf eine Anfrage des Kreistagsabgeordneten Lothar Baumelt (Northeim 21) zur aktuellen Corona Situation, hätte die Landrätin, Frau Klinkert-Kittel mitgeteilt, dass der Fachbereich Gesundheitsdienste laut gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ist, dem Landesgesundheitsamt auch Corona-Positiv getestete Personen zu melden, die nicht-infektiös sind.
Der sogenannte CT-Wert zeige an, wie viele Vervielfältigungszyklen notwendig sind, um Virus-Erbgut zu entdecken. Ab einem CT-Wert von 30 könne das RKI keine Virenlast mehr nachweisen, die ausreicht, um als infektiös zu gelten, so Baumelt. Nach dieser Auskunft sei festzustellen, dass die Corona-Notbremse im Landkreis Northeim wahrscheinlich durch nicht-infektiöse Positivtestungen in Kraft gesetzt wurde. Es zeige sich deutlich, dass der Inzidenz-Wert allein keine aussagekräftige Grundlage für „einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verbreitung des Corona-Virus“ sein kann, so die Wähler*innengruppe Northeim 21.
Des Weiteren hätte die Landrätin mitgeteilt, dass mehrere schon vollständig geimpfte Personen positiv getestet wurden, so Baumelt. Dieses würde laut Auskunft des Landkreises, fast ausschließlich, ältere Personen treffen, da sie einen weniger guten Immunschutz entwickeln.
"Da bei der Festlegung des Inzidenz-Wertes nicht-infizierte, als gesundgeltende Personen mitgezählt werden," so Baumelt, würde er gegen die Allgemeinverfügung Nr. 03.2021 (allgemein als Corona-Notbremse benannt) eine Klage einreichen.