Hannover (red). Ärztinnen und Ärzte drohen bei der Zahlung einer Corona-Prämie an mehreren niedersächsischen Kliniken leer auszugehen. Die Ärztevereinigung Marburger Bund fordert die betroffenen Krankenhäuser auf, die Belastung aller Mitarbeitenden während der Pandemie anzuerkennen.

„Ärztinnen und Ärzte dürfen bei einer neuen Corona-Prämie nicht außen vor bleiben!“, kritisiert Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen. Er berichtet: „Uns liegen Informationen aus unserer Mitgliedschaft vor, dass einige Krankenhäuser die neue Corona-Sonderzahlung unter Berufung auf die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft nur an nicht-ärztliches Personal zahlen wollen.“

Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, macht deutlich: „Wir begrüßen, dass Pflegende, Servicepersonal oder Angehörige therapeutischer Berufe eine Sonderzahlung erhalten sollen. Aber wir haben kein Verständnis dafür, dass Ärztinnen und Ärzten nicht überall berücksichtigt werden, obwohl sie ebenfalls durch die Behandlung von Covid-19-Patienten stark belastet sind und etliche Überstunden leisten. Wir appellieren an die Krankenhäuser, die Zahlungen gerecht zu verteilen.“### Der Marburger Bund Niedersachsen hat bereits die Geschäftsführungen der niedersächsischen Helios-Häuser, der Klinikum Region Hannover GmbH und der Medizinischen Hochschule Hannover aufgefordert, das ärztliche Personal zu berücksichtigen und in Verhandlungen zu treten. Weitere betroffene Häuser werden folgen.

Dass es auch anders geht, zeigen das Städtische Klinikum Braunschweig, das Vinzenzkrankenhaus Hannover, das Josef-Hospital Delmenhorst und die Burghofklinik Rinteln, wo auch Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt werden. Mit dem Evangelischen Krankenhaus Oldenburg hatte der Marburger Bund als zuständige Gewerkschaft für Ärztinnen und Ärzte kürzlich erfolgreich eine Corona-Sonderzahlung verhandelt.

Sven De Noni, Geschäftsführer des Marburger Bundes Niedersachsen, erläutert: „Das Krankenhausfinanzierungsgesetz eröffnet in Paragraph 26 d die Möglichkeit, die Sonderzahlungen an Pflegende und andere Beschäftigte zu zahlen. Zwar führt der Gesetzgeber in der Begründung aus, Ärztinnen und Ärzte nicht daran teilhaben lassen zu wollen, er hat dies aber nicht entsprechend normiert. Aus unserer Sicht verbieten sich Sonderzahlungen an Ärztinnen und Ärzte somit nicht ausdrücklich. Es liegt im eigenen Interesse der Krankenhäuser, auch Ärztinnen und Ärzte an den Sonderzahlungen zu beteiligen. Unterbleiben sie, kann dies als Zeichen fehlender Wertschätzung verstanden werden.“