Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 29. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Northeim (r). Nach der vom Bundesgesundheitsministerium überarbeiteten Coronavirus-Testverordnung hat jede Bürgerin und jeder Bürger seit dem 8. März Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest (PoC-Antigentest) pro Woche. Schnelltests sind unter anderem in den beiden Testzentren in Nörten-Hardenberg und Einbeck sowie in teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken möglich. Welche Arztpraxen tatsächlich Schnelltests anbieten, das erfährt man bei der Arztauskunft Niedersachsen unter www.arztauskunft-niedersachsen.de im Bereich Besonderheiten/Corona-Schnelltests. 

Für alle anderen gibt es leider (noch) keine zentrale Auskunft. Damit die Bürgerinnen und Bürger sich zukünftig trotzdem orientieren können, wo in ihrer Nähe die kostenlosen Schnelltests angeboten werden, soll eine Übersicht aller Anbieter erstellt und auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht werden. Alle im Kreisgebiet schon tätigen Leistungserbringer sind daher aufgerufen, sich bei den Gesundheitsdiensten per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit ihrem Angebot zu melden. Grundsätzlich gilt: Trotz der angepassten Testverordnung befinden sich die Testkapazitäten im Landkreis Northeim noch im Aufbau. 

Wer darf die Corona-Schnelltests durchführen? 

Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung (insbesondere nach einer Schulung) garantieren, können von den Gesundheitsdiensten mit der Durchführung von PoC-Antigentests beauftragt werden. Wer Interesse hat mit der Durchführung beauftragt zu werden, kann sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bei den Gesundheitsdiensten melden. Für Apotheken gilt, dass sie die Schnelltests dann durchführen dürfen, wenn sie dem Rahmenvertrag zwischen dem Landesapothekerverband Niedersachsen und dem Land Niedersachsen beigetreten sind. Lediglich eine Durchschrift der Beitrittserklärung ist den Gesundheitsdiensten zu übersenden.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255