Northeim (lpd). Weil die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Northeim stabil unter dem Wert von 35 liegt, dürfen ab 11. März im Landkreis Northeim nun höchstens zehn Personen aus maximal drei Haushalten zusammenkommen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis in Absprache mit dem Landesgesundheitsamt auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Hintergrund der Erleichterungen ist die aktuelle Corona-Verordnung des Landes, die beim Unterschreiten einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 eine entsprechende Regelung für die Landkreise zulässt. Für die Regelung „10 aus 3“ ist zu beachten, dass Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Außerdem zählen nicht zusammen lebende Paare als ein Haushalt. Die Regelung gilt sowohl für Zusammenkünfte im Freien als auch für Treffen und private Feiern im eigenen zuhause.
Wichtig ist, dass diese Regelung nur auf Personen zutrifft, die ihren Wohnsitz im Landkreis Northeim haben oder aus einer Kommune stammen, bei der die Sieben-Tages-Inzidenz ebenfalls unter 35 liegt.
Die Regelung „10 aus 3“ gilt zunächst so lange, wie der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz unter 35 liegt! Maßgeblich dafür ist der tagesaktuell vom Nieders. Landesgesundheitsamt unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ veröffentlichte Inzidenzwert. Wenn der Landkreis Northeim die Schwelle wieder überschreitet, dann gilt für Treffen wieder die übliche Regelung: „5 aus 2“ (fünf Personen aus zwei Haushalten).