Northeim (lpd). Nach der Bund-Länder-Konferenz letzter Woche hat das Land Niedersachsen seine Corona-Verordnung angepasst. Der Lock-Down wird demnach grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Seit dem 8. März greifen aber erste Lockerungen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen hat der Landkreis Northeim zusammengefasst:
Seit Montag, 8. März dürfen sich Personen in der Öffentlichkeit und außerhalb der eigenen Wohnung mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes aufhalten, maximal sind jedoch fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden in die Gesamtzahl nicht eingerechnet. Paare, die nicht zusammen wohnen, zählen als ein Hausstand.
Sofern die Sieben-Tages-Inzidenz innerhalb des Landkreises auf unter 35 sinkt, kann die Regelung in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, maximal jedoch zehn Personen, ausgeweitet werden. Zusammenkünfte von verschiedenen Haushalten sind aber nur möglich, wenn die Personen insgesamt aus Landkreisen kommen, in denen der Wert ebenfalls unter 35 sinkt. Aber Achtung, dies gilt nicht automatisch! Die Erweiterung der Kontaktmöglichkeiten muss vorher vom Landkreis Northeim durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Steigt die Inzidenz über einen bestimmten Zeitraum auf über 100, ist je nach Infektionsgeschehen zu entscheiden, ob die sogenannte Hot-Spot-Regelung greifen soll, auch Notbremse genannt. Wenn diese festgestellt wird, sind wieder nur noch Treffen von einem Hausstand mit einer weiteren Person möglich, Kinder bis 14 Jahre bleiben ausgenommen.
Gleiches gilt für Zusammenkünfte und Feiern in der eigenen Wohnung.
Die gemeinsame sportliche Betätigung unter freiem Himmel ist für höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Ob diese Regelung jeweils an die oben genannten Kontaktbeschränkungen angepasst wird, wird derzeit mit dem Land geklärt. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien kontaktlosen Sport ausüben. Dabei darf die Gruppe aus nicht mehr als 20 Kindern plus zwei Betreuerinnen oder Betreuern bestehen und in ihrer Zusammensetzung nicht wechseln. Der Abstand von zwei Metern untereinander ist dauerhaft einzuhalten.
Buchhandlungen und Gartenmärkte dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl der Kunden je nach Größe der Verkaufsfläche wieder öffnen.
Mit der neuen Corona-Verordnung gibt es aber auch Erleichterungen für den weiteren Einzelhandel. Dieser darf nach vorheriger Terminvereinbarung wieder Kunden empfangen. Der Aufenthlt in den Geschäftsräumen ist aber auf eine Person und eine Begleitperson je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Auch muss dass Abstandsgebot eingehalten werden.
Dieses sogenannte Terminshopping wird wieder untersagt, wenn der Landkreis Northeim die Hot-Spot-Regelung verkündet hat.
Auch Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken und Büchereien dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt auch für Zoos, Tierparks und botanische Gärten. Der Betrieb ist unter Einhaltung eines Hygienekonzepts sowie Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Besucherzahlen (Terminvergabe) möglich.
Diese Einrichtungen werden wieder geschlossen, wenn der Landkreis Northeim die Hot-Spot-Regelung verkündet hat.
Auch körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen wieder zugelassen. Wenn bei der Durchführung der Dienstleistung keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, muss ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden. Näheres regelt die Verordnung.
Die neue Corona-Verordnung enthält auch Regelungen zur schrittweisen Rückkehr aller Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht. In zwei Schritten, zum 15. März und 22. März, soll dieses erfolgen. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Northeim über 100 gestiegen ist, wechseln mit Ausnahme der Klassen 1-4, die Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Tagesbildungsstätten sowie Klassen, in denen dieses Jahr Abschlussprüfungen anstehen, in den Distanzunterricht. Die genannten Klassen bleiben weiterhin im Szenario B. Diese Regelung greift automatisch, eine Anordnung durch den Landkreis Northeim ist nicht erforderlich. Die Schulen und Kitas können wieder öffnen, wenn der Wert an drei Tagen hintereinander unter 100 sinkt.
Seit dem 8. März müssen auch an den Sitzplätzen während des Unterrichts die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II Masken tragen. Außerdem ist ein freiwilliger Wechsel in den Distanzunterricht nur noch für Risikogruppen möglich.
Kitas dürfen seit dem 8. März im Szenario B (eingeschränkter Regelbetrieb) öffnen. Analog zu den Schulen schließen sie bei einem Inzidenzwert über 100, dann wird nur noch eine Notbetreuung angeboten. Diese Regelung greift automatisch, eine Anordnung durch den Landkreis Northeim ist nicht erforderlich. Die Schulen und Kitas können wieder öffnen, wenn der Wert an drei Tagen hintereinander unter 100 sinkt.
Maßgeblich ist immer der für den Landkreis Northeim unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ veröffentlichte Wert.
Die geltende Verordnung im Originalwortlaut findet sich auch unter www.landkreis-northeim.de/coronavirus