Northeim (red). Nach der neuesten Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) mit Gültigkeit ab 25.01.2021, sind Besucherinnen und Besucher des Northeimer Wochenmarktes verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer qualifizierten Schutzmaske (mindestens medizinische Maske; sogenannte OP-Maske mit den Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Die gängigen Stoffmasken, Alltagsmasken, Tücher oder Masken mit Ausatemventil sind nicht mehr zulässig.
Dieses gilt auf dem Northeimer Markplatz sowie auf dem Quellhügel-Platz. Gleichzeitig ist es auch weiterhin wichtig, zusätzlich zur medizinischen Maske, einen Mindestabstand von 1,5 Metern (Abstandsgebot) einzuhalten, um eine mögliche Ansteckung zu verhindern. Insbesondere vor den Verkaufsständen. Auch die Kontaktbeschränkungen haben auf dem Wochenmarkt Gültigkeit. Treffen oder Zusammenkünfte jenseits des eigenen Haushalts sind auch auf dem Wochenmarkt weiterhin nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Von der Verpflichtung, eine mindestens medizinische Maske zu tragen, sind Kinder unter sechs Jahren ausgenommen.
Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag müssen auch weiterhin nur eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen. Auch Personen, für die aufgrund einer Behinderung oder von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.