Kreis Northeim (r). Mit der Einstufung als Risikogebiet könnte der Landkreis auch eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen anordnen. Diese würde dann unabhängig davon gelten, ob der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann. In Abstimmung mit der Polizei sowie den Städten und Gemeinden wird es eine derartige Anordnung im Landkreis Northeim aber derzeit (noch) nicht geben. Somit gilt in der Öffentlichkeit weiterhin die allgemeine Regel, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung immer dann vorsieht, wenn der nötige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, man sich also sehr nahe kommt. Alle bereits bestehenden Notwendigkeiten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie beispielsweise für Bushaltestellen, bleiben natürlich auch bestehen. Besondere Regelungen können auch die Städte und Gemeinden, im Rahmen eigener Hygienekonzepte und auf Basis der örtlichen Situation, für spezielle Gelegenheiten treffen. So kann beispielsweise auf Wochenmärkten eine allgemeine Maskenpflicht gelten.
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Vorerst keine allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen
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