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Samstag, 28. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Northeim (r). Am 12. Oktober hat der Landkreis Northeim im Glaubenszentrum Bad Gandersheim etwa 250 Personen auf eine Infektion mit Covid-19 getestet. Etwa 120 Personen waren negativ und befinden sich seit dem als Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Um sicherzustellen, dass sich in diesen drei Wochen niemand unwissentlich, das heißt ohne Symptome zu zeigen angesteckt und das Virus möglicherweise weiter verbreitet hat, sollen am Montag 118 Personen erneut getestet werden. Mit den Ergebnissen wird im Laufe des Mittwochs (4. November) gerechnet.

Die Quarantäne der Kontaktpersonen war zunächst bis zum 5. November befristet worden. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Glaubenszentrums durften sich in dieser Zeit ausschließlich in ihnen zugewiesenen Kohorten bewegen, die nach Infizierten und Nichtinfizierten unterteilt waren. „Trotz dieser Kohortenbildung sind Ansteckungen über Umwege, zum Beispiel durch sogenannte Haushaltskontakte, möglich“, erklärt Dr. Regina Pabst, Leiterin der Gesundheitsdienste beim Landkreis Northeim. In größeren Gruppen können sich so auch unter der Quarantäne noch längere Infektionsketten bilden. Deshalb sieht das Robert-Koch-Institut in diesen Fällen bisher deutlich längere Quarantänezeiten als die für das Glaubenszentrum ausgesprochenen 3 Wochen vor. Eine sehr lange Quarantänezeit ist nachvollziehbarerweise für alle Betroffenen eine erhebliche Belastung. Dr. Pabst erklärt weiter „Wir wären froh, wenn wir die Quarantäne mit Ablauf des 5.11. aufheben könnten. Außerdem wäre es auch für die Mitglieder des Glaubenszentrums sicher beruhigend, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Infektionsgeschehen beendet ist. Deshalb sollen die Ergebnisse der erneuten Testung als Grundlage dienen, ob die Quarantäne wie geplant aufgehoben werden kann“.

Insgesamt rund 36 Einsatzkräfte der Johanniter Unfallhilfe und des Deutschen Roten Kreuzes sind gemeinsam mit der Umweltfeuerwehr des Landkreises (Feuerwehrbereitschaft IV) auf dem Gelände des Glaubenszentrums im Einsatz. Während die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr für den Aufbau der Infrastruktur und die Dekontamination der Schutzkleidung/Rettungskräfte zuständig sind, nehmen die übrigen Rettungskräfte die Abstriche. 69 Tests finden auf dem Gelände des Glaubenszentrums statt, die übrigen 50 Tests übernehmen zwei mobile Teams in den teils außerhalb gelegenen Unterkünften und privaten Wohnungen. Für die Testung auf dem Gelände steht ein Zelt bereit, in dem die Abstriche für den PCR-Test vorgenommen werden.

Hintergrund:

Wie funktioniert so ein Abstrich?

Die Stäbchen für den Abstrich befinden sich in Röhrchen. Das Stäbchen wird dem Röhrchen entnommen und dann in den Rachen sowie in die Nase der getesteten Personen gesteckt, um aus diesen Bereichen Abstriche zu entnehmen. Anschließend wird das Stäbchen in ein zweites Röhrchen gesteckt, das Flüssigkeit enthält. Das wird dann verschlossen, gekühlt und ins Labor gebracht. ### Was ist ein PCR-Test?

Das Virusgenom wird über hoch-sensitive, molekulare Testsysteme nachgewiesen (real-time PCR). Die reine Testzeit beträgt etwa 4 bis 5 Stunden. Die Zeit zwischen Probenentnahme und Ergebnismitteilung kann ein bis zwei Tage betragen, je nach Probenaufkommen kann die Ergebnismitteilung länger dauern.

In der frühen Phase sind Abstriche aus den oberen Atemwegen als Probenmaterial besonders geeignet (Rachenabstriche bzw. Nasopharyngealabstriche). In späteren Phasen können außerdem Sekrete aus den unteren Atemwegen (z.B. Sputumproben) zur Untersuchung genutzt werden. In Einzelfällen konnte virales Erbmaterial bis zum Tag 42 nach Symptombeginn nachgewiesen werden. Quelle: RKI (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html)

Wieso ist die Umweltfeuerwehr dabei?

Die Umweltfeuerwehr ist eine Einheit der Kreisfeuerwehr, also des Landkreises. Sie bauen die Infrastruktur auf (Beleuchtung, Testzelt, Absperrung). Außerdem sind sie für die Dekontamination der testenden Personen verantwortlich. Das dient insbesondere der Sicherheit der beteiligten Einsatzkräfte, die diese Testungen ehrenamtlich durchführen.

Werden negativ getestete Kontaktpersonen immer ein zweites Mal getestet, bevor sie aus der Quarantäne entlassen werden?

Die häusliche Quarantäne ist eine Schutzmaßnahme, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Dabei handelt es sich um eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dies sind meist Kontaktpersonen von Erkrankten oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Die Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein als auch freiwillig erfolgen. 

Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird durch die zuständige Behörde, in der Regel das örtliche Gesundheitsamt, vorgenommen. Eine Quarantäne endet nicht automatisch, sondern wird durch die zuständige Behörde auch wieder aufgehoben. (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-der-haeuslichen-quarantaene.html) Auf Grund der Vielzahl an infizierten Personen kann trotz der gebildeten Kohorten eine Ansteckung untereinander nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um sicherzugehen, dass sich während der Quarantäne niemand infiziert hat, wird vor Ablauf der Quarantäne durch die erneute Testung sichergestellt, dass keine Ansteckungsgefahr von Ihnen ausgeht. 

Was passiert, wenn positive Tests dabei wären? 

Die weiteren Schritte sind abhängig vom Testergebnis. Auf dieser Basis werden die Entscheidungen der Gesundheitsdienste getroffen.

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