Northeim (red). Aktuell sind 260 bestätigte Infektionen im Landkreis Northeim bekannt. Seit Montag sind damit 61 neue Corona-Fälle hinzugekommen. Die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen (7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner) liegt derzeit bei 52,7. Bei den Neuerkrankungen handelt es sich um mehrere männliche Personen jüngeren, mittleren und fortgeschrittenen Alters und mehreren weiblichen Personen jüngeren, mittleren und fortgeschrittenen Alters. Die Ansteckungswege sind größtenteils auf Kontakte zu Infizierten zurückzuführen. Die Infizierten befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die Infizierten klagen über diverse Symptome, wie Husten, Schnupfen, Durchfall, Fieber, Geschmacksverlust, Kopfschmerzen und Ohrenschmerzen. 180 Personen gelten mittlerweile als genesen, sodass die Infektionsquarantäne aufgehoben werden konnte. Die Anzahl der Verstorbenen liegt unverändert bei sieben Personen. Damit sind im Landkreis Northeim derzeit 73 akut infizierte Personen bekannt, die aus dem Raum Northeim (6), Uslar (2), Nörten-Hardenberg (1), Einbeck (2), Moringen (1) und Bad Gandersheim (61) stammen. Von den im Glaubenszentrum Bad Gandersheim getesteten 252 Personen wurde das Corona-Virus bisher bei 53 Personen nachgewiesen. Bislang liegen die Ergebnisse allerdings bei 93 Personen noch nicht vor. Vor dem Hintergrund, dass die 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner derzeit bei 52,7 liegt, hat der Landkreis Northeim folgendes verfügt: Im Landkreis Northeim sind private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel stattfinden, mit nicht mehr als jeweils 10 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung eingehalten wird. Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben stattfinden, sind mit nicht mehr als jeweils 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung eingehalten wird. Sofern die Zahl der 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner unter den in der Corona-Verordnung geregelten Grenzwert sinkt, wird der Landkreis Northeim auch das wiederum in einer Allgemeinverfügung bekannt geben. Zur Eindämmung des Corona-Virus wurden außerdem Einschränkungen auf das soziale Leben auf dem Gebiet der Stadt Bad Gandersheim verfügt. In Bad Gandersheim ist die Ausübung von Freizeit- und Vereinssport als Einzel- oder Mannschaftssportlerin/Einzel- oder Mannschaftssportler auf öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in öffentlichen und privaten Sport-, Turn- und Schwimmhallen verboten. Außerdem sind öffentliche und private Sportanlagen sowie öffentliche und private Sport-, Turn- und Schwimmhallen für den Publikumsverkehr und die Ausübung des Sports geschlossen zu halten. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf sechs Personen begrenzt. Die Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung geregelt. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte der Gemeindezentren sind erlaubt, sofern währenddessen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Das Singen ist während der Zusammenkünfte verboten. In Betrieben des Gaststättengewerbes ist der Kontakt auf sechs Personen pro Tisch/Tischeinheit begrenzt. Beim Besuch eines Museums, einer Ausstellung oder einer Galerie ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Anordnung für das Gebiet der Stadt Bad Gandersheim gilt sofort bis zunächst einschließlich den 10. November 2020. Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Northeim wurden am Mittwoch, dem 14. Oktober 2020 im Amtsblatt des Landkreises Northeim veröffentlicht. Da ein Großteil der Neuinfektionen in der Stadt Bad Gandersheim aufgetreten sind, richten Landrätin Astrid Klinkert-Kittel und die Bürgermeistern der Stadt Bad Gandersheim Franziska Schwarz einen dringenden Appell an die Bevölkerung, Zusammenkünfte jeglicher Art auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.landkreis-northeim.de/unser-landkreis/der-landkreis/amtsblatt/.