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Samstag, 28. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Northeim (r). Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung zu den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht. Die neuen Corona-Regeln gelten ab Freitag, 9. Oktober 2020 und laufen zunächst bis zum 15. November 2020. Auch mit der neuen Verordnung bleibt es bei dem Grundsatz, dass jede Person soweit möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern (Abstandsgebot) zu jeder anderen Person einzuhalten hat. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, so sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Das Abstandsgebot gilt nicht gegenüber Angehörigen sowie gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören,

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen in Niedersachsen werden mit der neuen Verordnung nun auch Zusammenkünfte und Feiern in privaten Räumlichkeiten begrenzt. Demnach dürfen unter Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes nicht mehr als 25 Personen in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten zusammenkommen. Auf eigenen Höfen, Gärten oder weiteren privaten Flächen unter freiem Himmel sind maximal 50 Personen zulässig. Darüber hinaus muss bei solchen Zusammenkünften Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, wenn die Gruppe aus mehr als zehn Personen oder den Mitgliedern des eigenen und einer weiteren Familie oder eines weiteren Hausstandes besteht. Ist also Ihre Wohnung eher klein, dürfen Sie sich gegebenenfalls auch nur weniger als 25 Personen treffen.

Erhöht hat sich die Anzahl der Personen, die sich in Gastronomiebetrieben oder anderen außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, wie Dorfgemeinschaftsanlagen, zu Zusammenkünften und Feiern begegnen dürfen. Hier gilt jetzt eine Obergrenze von bis zu 100 Personen. Die Obergrenzen gelten aber nur so lange, wie die Zahl der Neuinfizierten moderat bleibt. Sollte die Zahl der Neuinfizierten im Kreisgebiet stark steigen folgen je nach Höhe der Infektionszahlen Abstufungen der zulässigen Personenzahlen. Bei 35 oder mehr Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage (7-Tage-Inzidenz) sind auf privaten Flächen unter freiem Himmel lediglich Treffen von bis zu 25 Personen zulässig. Zudem verringert sich die Zahl in gastronomischen Betrieben auf bis zu 50 Personen. Ab 50 oder mehr Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage verringert sich die zulässige Personenzahl auf 10 Personen in eigenen Wohnungen oder auf privatem Gelände und 25 Personen bei Zusammenkünften und Feiern in gastronomischen Betrieben oder ähnlichen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.

Die diskutierte Öffnung von Clubs, Discotheken und vergleichbare Einrichtungen unter bestimmten Auflagen wurde aufgrund der zuletzt stark steigenden Infektionszahlen nicht umgesetzt. Theater, Kinos und Opern können weiterhin geöffnet bleiben und bis zu 500 Besucherinnen und Besucher empfangen, insofern sie das Abstandsgebot einhalten oder alternativ den Abstand von einem Meter einhalten und Interaktionen und Kommunikationen bestmöglich vermeiden. Darüber hinaus müssen die geschlossenen Räume durch eine Klimaanlage mit Frischluftzufuhr belüftet werden. Ministerpräsident Weil hat außerdem angekündigt, dass Menschen, die aus Gebieten mit besonders vielen Corona-Infizierten kommen (mehr als 50/100.000 in 7 Tagen), vorerst nicht mehr zu touristischen Zwecken in Niedersachsen übernachten dürfen. Den Link zur Landes-Verordnung und viele weitere Informationen zum Coronavirus, die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Northeim und hilfreiche Links finden Sie auf www.landkreis-northeim.de/coronavirus

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