Kreis Northeim (r). Das Land Niedersachsen hat die Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen neu geregelt. Viele Menschen können ab Mittwoch Besuch von jeweils einer Person empfangen. Sofern es in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen oder Heimen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder betreuten Wohnformen kein akutes Infektionsgeschehen gibt, ist Besuch von jeweils einer Person erlaubt. Die Leitungen müssen ein Hygienekonzept erstellen, das dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Analog zu beispielsweise Restaurantbesuchen müssen die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung dokumentiert werden. „Da sich das Infektionsgeschehen in Niedersachsen beruhigt hat und die allermeisten Einrichtungen entsprechende Konzepte vorgelegt haben, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Verordnung kurzfristig anzupassen“, so Dr. Carola Reimann, Gesundheitsministerin Niedersachsens. Eine neue Verordnung mit weiteren Lockerungen ist ohnehin für die nächste Woche vorgesehen. Durch diese vorgezogene Anpassung sind jetzt aber bereits Besuche am Himmelfahrtswochenende möglich. Zu finden ist die Landesverordnung hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html