Kreis Northeim (r). Am 21. Mai ist Christi Himmelfahrt. Landläufig ist dieser Termin auch als Vatertag bekannt. Für viele gehört an diesem freien Tag die „Vatertagstour“ mit dem Bollerwagen oder einem ähnlichen Gefährt zur festen Tradition. Aber wie heißt es so schön: Ausnahmen bestätigen die Regel! Und genau das ist in der aktuellen Corona-Krise (leider) der Fall.
Obwohl Anfang der Woche die bestehenden Einschränkungen in Niedersachsen zum Teil gelockert wurden, gelten immer noch Einschränkungen für den Umfang der sozialen Kontakte. Wie bisher, müssen die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Auch die Abstandsregeln sind unbedingt weiter einzuhalten. Vor allem soll nach wie vor vermieden werden, Gruppen zu bilden. Tabu sind deshalb auch weiterhin Picknick oder Grillen im Freien.
Wanderungen nur mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind aktuell allerdings zulässig. Damit ist es möglich, dass sich auch zwei Paare treffen oder zwei Familien oder zwei Wohngemeinschaften. Von dieser Möglichkeit sollte aber nur sehr vorsichtig und umsichtig Gebrauch gemacht werden. Kein Ausweg ist, die klassische Vatertagstour als „Sport im Freien“ zu deklarieren.
Die Polizei und die Ordnungsbehörden werden gerade auch am Himmelfahrtstag die Einhaltung der bestehenden Corona-Regeln überwachen. Die Polizei Northeim wird zusätzliche Kräfte einsetzen, um jederzeit angemessen und konsequent reagieren zu können. Auch die Bereitschaftspolizei ist im Landkreis Northeim im Einsatz. Bei festgestellten Verstößen drohen für alle Beteiligten empfindliche Bußgelder.