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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Northeim (r). Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf erste Lockerungen der durch die Corona-Krise verursachten Einschränkungen verständigt. Jetzt hat das Land Niedersachsen diese in einer neuen Verordnung konkretisiert.

Die aus Sicht der Entscheider wichtigste Maßnahme bleibt auch in der kommenden Zeit bestehen: Bürgerinnen und Bürger müssen in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und dürfen sich dort nur allein oder maximal mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden weiterhin geahndet.

Laut Verordnung dürfen ab Montag, 20. April 2020, alle Geschäfte bis 800 m² Verkaufsfläche wieder öffnen. Dazu zählen auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 qm, jedoch nur, wenn sie die tatsächlich genutzte Verkaufsfläche auf 800 m² reduzieren. Das gilt unter Auflagen auch für Verkaufsstellen in Einkaufscentern. Dabei müssen alle Geschäfte und Verkaufsstellen einige Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Bisher erlaubte Verkaufsstellen dürfen ebenso wie Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchläden unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. Auch für Wochenmärkte gibt es künftig keine Einschränkungen mehr für das Warenangebot.

Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen je nach lokalen Gegebenheiten besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um eine "vollständige soziale Isolation der Betroffenen" zu vermeiden. Deshalb sind Ausnahmen vom Besuchsverbot möglich, sofern die Leitung der Einrichtung „auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes nachweist, dass ein geschützter Kontakt zwischen Bewohnern und Besuchern sichergestellt ist.“ Die zuständige Behörde kann dann eine Ausnahme zulassen. Klargestellung wurde auch, dass Hebammenleistungen in Anspruch genommen werden dürfen.

Das Land Niedersachsen will seine Schulen zunächst für Abschlussklassen (Abiturjahrgang, 9. und 10. Klasse des Sekundarbereichs I) wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Ausgenommen ist das Fach Sport.

Den derzeitigen Plan für die weitere schrittweise Öffnung der Schulen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schrittweise-wiedereroffnung-der-schulen-notbetreuung-in-kitas-wird-ausgeweitet-187510.html

Kitas sind nach wie vor geschlossen, die eingerichtete Notbetreuung in den Kitas und Schulen gilt weiterhin. Angekündigt war eine Ausweitung der Notbetreuung. Dazu steht in der Verordnung des Landes, dass dort Kinder aufgenommen werden können, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter „in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse“ arbeitet. Erlaubt ist auch weiterhin die Betreuung in „besonderen Härtefällen wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall“.

Großveranstaltungen mit 1000 oder mehr Teilnehmern bleiben bundesweit bis einschließlich 31. August verboten.

Über die Landesverordnung hinaus hat die Bundesregierung das Tragen von einfachen Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen empfohlen. Hinweise dazu haben wir Ihnen hier zusammengestellt: www.landkreis-northeim.de/maske

Die Bundesregierung hat angekündigt, vor dem 4. Mai die Lage in Zusammenarbeit mit den Ländern erneut zu bewerten. Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie unter diesem Link: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html Viele weitere Informationen zum Coronavirus, die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Northeim, die häufigsten Fragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf www.landkreis-northeim.de/coronavirus

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