Kreis Northeim (r). Ab Samstag, 4. April, dürfen die Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden in ganz Niedersachsen wieder öffnen. Das hat das Land am Donnerstagabend angekündigt.
Geregelt wird das in einer Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die am 4. April in Kraft tritt. Hintergrund ist nach Angaben von Ministerpräsident Stefan Weil, dass die Baumärkte in benachbarten Bundesländern weiterhin geöffnet hatten und das unerwünschte Wanderungsbewegungen ausgelöst habe, weil die Niedersachsen über die Landesgrenzen zum Einkaufen gefahren sind. Zudem hätten Supermärkte ihr Sortiment für Gartenprodukte erweitert und dadurch vermehrt Käufer angelockt. Deshalb werde die Lage in Niedersachsen durch die Neufassung nun der in den anderen Bundesländern angepasst. Das bedeutet, dass die bisherige Beschränkung auf gewerbliche Kundschaft aufgehoben wird und die Baumärkte und Gartencenter auch wieder für Privatpersonen öffnen dürfen. Auch Blumenläden sind ab Samstag wieder geöffnet.
Dabei gilt weiterhin das Gebot, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und die Öffnungszeiten der Geschäfte auszunutzen. Der typische Ansturm am Samstagmorgen soll vermieden werden, heißt es auf der Homepage des Landes Niedersachsen. Darüber hinaus werden nach den Vorgaben des Landes unter anderem Handyläden, Telefonshops und Autowaschanlagen für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Neufassung ist auf der Internetseite des Landes zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html Viele weitere Informationen zum Coronavirus, die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Northeim, die häufigsten Fragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf www.landkreis-northeim.de/coronavirus