Northeim (lpd). An Corona erkrankte Personen ohne Symptome müssen sich in der Regel nur noch fünf Tage nach der Durchführung des PCR-Tests in häusliche Isolation begeben, so sieht es die neuste Änderung der niedersächsischen Absonderungsverordnung vor.
Nach Beendigung der Quarantäne wird dringend empfohlen, an den folgenden fünf Tagen täglich eine Selbsttestung mit einem Antigen-Schnelltest durchzuführen. Ein positives Testergebnis verlängert die Quarantäne. Hierbei ist es sinnvoll, die Testung in einem Testzentrum vornehmen zu lassen. Das dort ausgestellte Testzertifikat kann nach der Erkrankung wichtig sein, beispielsweise für eine Bescheinigung über die Dauer der Absonderung. Auch wenn Arbeitgeber oder Selbstständige eine Entschädigung des entstandenen Verdienstausfalls beantragen wollen, kann ein Testzertifikat entscheidend sein.
Individuelle Fragen zu den geltenden Quarantäneregeln beantworten die Gesundheitsdienste des Landkreises Northeim per E-Mail unter