Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Northeim (lpd). Seit Samstag, den 7. Mai 2022, gilt im Land Niedersachsen und somit auch im Landkreis Northeim eine geänderte Absonderungs-Verordnung.

Damit hat das Land die Empfehlungen des Bundes umgesetzt. Im Regelfall gilt nun, dass nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus eine Isolation von mindestens fünf Tagen eingehalten werden muss, sofern keine Symptome auftreten. Weiterhin fällt die verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen weg.

Bei nachweislich positiv auf das Coornavirus getesteten Personen verkürzt sich die Isolationszeit auf fünf Tage, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Die Landesregierung empfiehlt zudem dringend, die Isolation erst nach einem negativen Schnelltest zu beenden. Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe müssen jedoch weiterhin nach einer Coronainfektion auch einen negativen POC-Schnelltest oder einen PCR-Test vorlegen, bevor sie ihren Dienst wieder antreten können.

Aufgehoben wird außerdem die Pflicht für enge Kontaktpersonen, sich in Quarantäne zu begeben. Auch hier empfiehlt die Landesregierung jedoch dringend, sich nach Kontakt mit einer infizierten Person mindestens fünf Tage lang selbst zu testen sowie die eigenen Kontakte nach Möglichkeit zu reduzieren. Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, die enge Kontaktpersonen geworden sind, ist es verpflichtend, sich täglich vor Dienstantritt bis zum fünften Tag nach dem Kontakt zu testen. 

Trotz der neuen Regelungen hält das Land Niedersachsen daran fest, dass positive Antigentestergebnisse durch einen PCR-Test bestätigt werden müssen. Weitere Informationen zu den nun geltenden Absonderungs-Regeln sind auf der Webseite des Landes Niedersachsen zu finden.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255