Northeim (lpd). Die Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 1. April 2022 ist mit einer Änderungsverordnung bis zum 25. Mai 2022 verlängert worden. Die in der Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen bleiben zum Großteil unverändert. Ab dem 2. Mai 2022 wird jedoch beispielsweise die Testpflicht in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und an Schulen aufgehoben.
In Kindertageseinrichtungen und Schulen muss ab heute demnach kein Test mehr durchgeführt werden, allerdings stellt das Land für Kinder ab drei Jahren in Betreuungseinrichtungen und Schulen zunächst weiterhin drei Corona-Tests pro Woche, um ein freiwilliges Testen zu ermöglichen. Auch das Tragen einer Maske ist in Schulen nicht mehr verpflichtend.
Weiterhin verpflichtend bleibt das Tragen einer (FFP2-)Maske jedoch im öffentlichen Personenverkehr. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist eine Maske mit FFP2-Schutzniveau verpflichtend. Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr muss nun bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mindestens eine medizinische OP-Maske getragen werden. Weitere Informationen zu den geltenden Regeln sowie der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung sind auf der Internetseite des Landes Niedersachsen zu finden.