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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Northeim (r). Im Land Niedersachsen gelten seit Sonntag, 3. April 2022 nur noch sehr begrenzte Regelungen zum Schutz gegen das Corona-Virus, da die bisherige Übergangs-Verordnung ausgelaufen ist. Eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen sowie im öffentlichen Personenverkehr bleibt jedoch bestehen. Die Geltungsdauer der neuen Corona-Verordnung beträgt vier Wochen. Mit dem Inkrafttreten der neuen, deutlich kürzeren Corona-Verordnung fallen alle bisherigen Beschränkungen bezüglich der Pflicht, eine Maske zu tragen sowie einen Impf-, oder Genesenennachweis, bzw. einen aktuellen negativen Corona-Test vorzulegen, weg. Betriebe und Einrichtungen können jedoch im Rahmen des Hausrechtes weiterhin den Zutritt nur mit einer FFP2-Maske oder einem entsprechenden Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis verlangen.

Zudem gibt es keine Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld mehr, ebenso sind die bisher gültigen Zugangsbeschränkungen für sämtliche Bereiche sowie für Versammlungen und Veranstaltungen aufgehoben. Im medizinischen Bereich, im öffentlichen Personenverkehr sowie im Kita- und Schulbereich bleiben einige Regelungen jedoch bestehen:

Das Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie von Heimen und Pflegeeinrichtungen ist nur mit negativem Testnachweis sowie FFP2-Maske möglich. Dies gilt auf für Personen mit Booster-Impfung.

In Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.

In Kindertageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege wird weiterhin drei Mal pro Woche ein Testnachweis für Kinder ab 3 Jahren benötigt.

In der Schule müssen weiterhin alle Schüler*innen, die nicht geboostert sind, drei Mal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen. Außerdem gilt nach den ersten acht Schultagen nach den Osterferien eine Testpflicht. Bei einem Corona-Verdachtsfall müssen sich an den fünf darauffolgenden Tagen alle Schüler*innen einer Klasse täglich testen, dies gilt auch für Personen mit Booster-Impfung.

Im öffentlichen Personenverkehr bleibt das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Die Niedersächsische Landesregierung appelliert an die Bevölkerung, trotz der nun zum Großteil wegfallenden Corona-Regeln weiterhin eigenverantwortlich und umsichtig zu handeln. Abstand halten, in Innenräumen mit vielen Personen Maske zu tragen, die Hygieneregeln zu beachten und regelmäßig zu lüften wird zum grundsätzlichen Infektionsschutz dringend empfohlen.

Eine Übersicht des Landes Niedersachsen zu den nun geltenden Regelungen ist online auf der Webseite des Landes zu finden. Die Kreisverwaltung des Landkreises Northeim bleibt vor dem aktuellen Hintergrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region zunächst bei den bestehenden Regelungen, dass der Zutritt zur Kreisverwaltung nach wie vor nur möglich ist, wenn eine FFP2-Maske getragen wird und ein 3G-Nachweis erbracht wird.

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