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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Northeim (r). Positiv auf das Coronavirus getestete Pesonen, die nach der Infektion einen Genesenennachweis benötigen, erhalten diesen ab sofort nur noch auf Antrag. Bisher wurden die Genesenennachweise an alle Personen, bei denen eine Corona-Infektion durch einen positiven PCR-Test durchgeführt wurde, automatisch versandt. Der erforderliche Antrag ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-northeim.de/absonderung zu finden und ist ausgefüllt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu senden.

Ein Genesenennachweis ist nur dann zu bekommen, wenn die Corona-Infektion mittels eines positiven PCR-Tests nachgewiesen worden ist. Ein positiver Antigen-Schnelltest oder ein Antikörpernachweis reicht nach den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nicht aus, um eine Corona-Infektion nachzuweisen und entsprechend einen Genesenennachweis beantragen zu können.

Der Genesenennachweis ist erst 28 Tage nach Abnahme des positiven PCR-Tests gültig. Der Nachweis kann daher frühestens nach Ablauf der Absonderung beantragt werden. Alle Genesenennachweise werden schriftlich ausgestellt und per Post versandt. Ein digitales Zertifikat für den Genesenennachweis zum Einscannen, beispielsweise in die Corona-Warn-App, ist kostenfrei unter Vorlage des erhaltenen Genesenennachweises, oder des positiven PCR-Tests in Apotheken zu bekommen.

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