Kreis Northeim (red). Aufgrund der aktuell immer noch hohen Fallzahlen wird die Nachverfolgung der an COVID-19 Erkrankten umgestellt. Die Personen, die eine Mitteilung über einen positiven PCR-Abstrich vom Arzt oder über die Corona-Warn-App/Mein Laborergebnis-App erhalten/abrufen, werden gebeten, auf der Homepage des Landkreises Northeim das entsprechende Kontaktformular auszufüllen. Sobald den Gesundheitsdiensten positive Ergebnisse vom Labor mitgeteilt werden, erhalten die betroffenen Personen die Info über das positive Ergebnis, sowie einen Hinweis auf das Kontaktformular per SMS Benachrichtigung. Diese Vorgehensweise wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt unterstützt, um die Masse der Indexfälle bearbeiten zu können.

Das Kontaktformular ist unter www.landkreis-northeim.de/pcrpos auf der Homepage des Landkreises Northeim hinterlegt. Dort ist ebenfalls eine Information zur häuslichen Absonderung für die positiv getesteten Personen zu finden. Die betroffenen Personen selbst sind durch die eigenständige Eingabe ihrer Daten für deren Richtigkeit verantwortlich. Das Online-Verfahren bietet den Vorteil, dass (telefonische) Übermittlungsfehler weitestgehend vermieden werden können. Die Neuinfizierten werden außerdem aufgefordert, ihre Kontaktpersonen zu informieren. Die Informationen zur Absonderungspflicht der Kontaktpersonen sind ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/absonderung zu finden. Ein telefonischer Kontakt durch das Gesundheitsamt wird dann zukünftig i.d.R. nicht mehr erfolgen. Für Menschen ohne digitalen Zugang oder mit bspw. Sprachbarrieren bleibt die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme bestehen.

Die Personen, die eine Bescheinigung über den Absonderungszeitraum benötigen, können diese ebenfalls über ein Formular, welches auf der Homepage hinterlegt ist, beantragen. Die Bescheinigung kann nach Ablauf der Absonderung - per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - beantragt werden. Das Freitesten durch einen med. POC-Antigentest am 7. Tag, kann ohne vorherige Rückmeldung seitens des Gesundheitsamtes erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. Die Indexfälle können nach frühestens 7 Tagen ein Foto oder eine PDF-Datei des negativen med. POC-Antigentests per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden und dann eigenständig die Absonderung verlassen. Für Beschäftigte in Gesundheitsberufen, Risikopatient*innen und Bewohner/Beschäftigte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten besondere Regelungen zur Absonderung.