Northeim (red). Ein 57-Jähriger Northeimer befuhr mit seinem PKW die L489 aus Richtung Dannhausen kommend in Fahrtrichtung Ackenhausen. Hier kam der 57-Jährige Northeimer dann mit seinem PKW von der Fahrbahn ab und überschlug sich mit diesem. Am PKW, sowie an der Fahrbahn befindlichen Leitpfosten und im Straßengraben entstand Sachschaden. Der 57-Jährige Northeimer wurde verletzt in ein Krankenhaus verbracht.
Durch die aufnehmenden Polizeibeamten des PK Bad Gandersheim wurde ein Atemalkoholtest bei dem 57-Jährigen Northeimer durchgeführt. Dieser ergab einen Wert, welcher im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Infolgedessen wurde eine Blutentnahme beim 57-Jährigen Northeimer angeordnet, sein Führerschein wurde sichergestellt und das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum wurde untersagt. Der 57-Jährige Northeimer muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §315c StGB verantworten.