Altgandersheim (r). Im Rahmen der Berichterstattung zu einer Todesermittlung, die im Polizeikommissariat Bad Gandersheim geführt wird, kam es in einigen Fällen zu falschen Meldungen. Die Festnahme einer 55-Jährigen stand nicht im Zusammenhang mit der geführten Todesermittlung, sondern erfolgte aufgrund eines zurückliegenden Haftbefehls. Bisher gibt es keine konkreten Hinweise, die auf ein Tötungsdelikt hindeuten.
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Bisher keine Hinweise auf versuchtes Tötungsdelikt

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