Bad Gandersheim (r). Eine 38-Jährige Bad Gandersheimerin ist zur Zeit Kontaktperson 1. Grades einer erkrankten COVID-Person und befindet sich in Quarantäne. Entgegen der Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz bzw. der Allgemeinverfügung vom Landkreis Northeim, trat sie unerlaubt in der Öffentlichkeit auf. Ermittlungen vom Landkreis Northeim wurden aufgenommen und die 38-Jährige muss nun mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
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Quarantäne-Auflagen nicht beachtet
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