Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Northeim (red). Am Freitagabend kam es auf der Bundesstraße 3 in Höhe der Einmündung nach Levershausen, an der dortigen Ampel, zu einem Verkehrsunfall infolge von Trunkenheit. Ein 48-jähriger Autofahrer befuhr mit seinem Audi die Bundesstraße 3 von Northeim kommend in Richtung Göttingen. An der Einmündung nach Levershausen muss er aufgrund der rot anzeigenden Lichtsignalanlage halten. Der 41-jährige Fahrer eines Jaguar bemerkt dies zu spät und fährt auf den stehenden Pkw auf.

Während der Verkehrsunfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Polizeibeamten, dass der Fahrer des Jaguars unter dem Einfluss von Alkohol steht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,89 Promille. Dem Göttinger wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde beschlagnahmt. Es wurde zusätzlich ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol eingeleitet. Es entstand ein geringer Sachschaden von etwa 150 Euro.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255