Northeim (red). Im Rahmen der Streife überprüften Beamte der Polizeiinspektion Northeim am Abend des 1. März gegen 18:20 Uhr auf der Bundesstraße 241 bei Northeim einen Rollerfahrer. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass an dem Fahrzeug lediglich abgelaufene Kennzeichen aus dem vergangenen Versicherungsjahr vorhanden waren. Gegen den 18-jährigen Fahrer aus Northeim wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Polizei Northeim weist darauf hin, dass sich Besitzer entsprechender Fahrzeuge zum 01.03.21 eigenständig um neue Versicherungskennzeichen bemühen müssen, da Versicherungskennzeichen immer am 28. (bzw. 29.) Februar eines Jahres ihre Gültigkeit verlieren.
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