Northeim (r). Am Wochenende wurde weiterhin die Einhaltung der Bestimmungen der Corona-Verordnung überprüft. Dabei wurden verschiedene Verstöße geahndet. So hielten sich am Sa., 12. Dez. 2020, gegen 16.00 uhr, zwei Vierergruppen im Bereich des Adolf-Hueg-Walls auf. Da alle verschiedenen Haushalten angehörten, wurden acht Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bereits gegen 12.00 Uhr ging ein Hinweis ein, dass im Bereich Markt Northeim Glühwein verkauft wird. Durch eine Verschärfung der Corana-Verordnung ist jedoch der Verkauf von alkoholischen Getränken in Gläsern bzw. Einwegbechern ab Samstag verboten. Auch hier wurde ein Odnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Verstöße bei Corona-Kontrollen festgestellt
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