Northeim (r). Am Dienstagabend, d. 24.11.2020, wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet, da sich die Betroffenen nicht an die geltenden Regelungen der Corona-Verodnung hielten. Im Rahmen der Verkehrssicherheitswoche der Polizeiinspektion Northeim konnten bei einer Verkehrskontrolle vier Personen in einem kontrollierten Fahrzeug festgestellt werden, welche nicht einem Hausstand angehörig sind. Gegen die vier männlichen Personen aus Northeim und Göttingen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.
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Verstöße gegen die Corona-Verordnung
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