Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Dienstag, 24. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Northeim/Hardegsen (r). Vom 22. bis 25. Juni hat der Landkreis Northeim auf der B241 zwischen Hardegsen und Goseplack Geschwindigkeitsmessungen mit der semistationären Messanlage Alice durchgeführt. Erlaubt sind in diesem Abschnitt 100 km/h für PKW und 60 km/h für LKW.

Insgesamt 298 Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat Alice in dem Zeitraum registriert. Die Folgen: 246 Fahrerinnen und Fahrer müssen mit der Zahlung eines Verwarngeldes zwischen 20 und 60 Euro rechnen. Auf 52 der Betroffenen kommen ein Bußgeld zwischen 70 und 1.200 Euro sowie Punkte in Flensburg zu. In 19 Fällen drohen außerdem Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten.

Den unrühmlichen Rekord erzielte ein Fahrer mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 191 km/h. Er muss mit einer Geldbuße von über 1.200 Euro rechnen. In solchen Fällen wird das Bußgeld oftmals verdoppelt, da von einem vorsätzlichen Verstoß ausgegangen wird. Bei 191 km/h beträgt der Anhalteweg über 422 Meter, bei einer Gefahrenbremsung immerhin noch 240 Meter. Eine Geschwindigkeit in dieser Höhe ist für den Fahrer, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255