Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 25. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Einbeck (red). Nach dem Sprengstoffanschlag von mutmaßlich rechtsextremistischen Tätern, bei dem in den frühen Morgenstunden des 10. Juni 2020 der Briefkasten in einem Wohnhaus in Einbeck zerstört wurde, hat die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft in Celle die Leitung der Ermittlungen übernommen. Beim Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Göttingen wurde hierfür eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.

Die Tat richtete sich gegen eine Frau, die sich gegen rechtsradikale Aktivitäten im Raum Einbeck und im Rahmen der Flüchtlingshilfe für die Organisation „Seebrücke" engagiert, was auf eine politische Motivation der drei Beschuldigten hindeutet.

Die kriminaltechnischen Untersuchungen der sichergestellten Reste des zur Explosion gebrachten Sprengkörpers durch das Landeskriminalamt Niedersachsen haben ergeben, dass die Substanz dem Sprengstoffgesetz unterliegt. 

Gegen die Beschuldigten wird daher wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung (§ 306a StGB), des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB), des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 SprengstoffG) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ermittelt. 

Auf dieser Grundlage hat die Generalstaatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei der Beschuldigten beim Amtsgericht in Celle erwirkt, weil diese nicht über einen festen Wohnsitz verfügen und daher von Fluchtgefahr auszugehen ist. Die 23 und 26 Jahre alten Männer befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255