Northeim (r). Durch eingesetze Streifenbesatzungen der Polizei wurden im Verlauf des gestrigen Tages zwischen 18.00 und 22.00 Uhr an vier verschiedenen Örtlichkeiten in Stadtgebiet Northeim insgesamt 17 Personen festgestellt, die sich in Gruppen von drei oder mehr Personen beim gemeinsamen Alkoholkonsum im öffentlichen Raum aufhielten.
Sämtliche Personengruppen wurden getrennt und gegen alle Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 73 des Infektionsschutzgesetzes eingeleitet. Aufgrund der anhaltenden Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, werden durch Polizeikräfte auch weiterhin täglich intensive Kontrollen im öffentlichen Raum durchgeführt.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß geltender Allgemeinverfügung Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten sind (mit Ausnahme von Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben). Bei entsprechenden Verstößen drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000,- Euro.