Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Bad Gandersheim/Kreiensen (red). Am Sonntagvormittag, gegen 10.35 Uhr, befuhr eine Gruppe deutsch/niederländischer Kradfahrer die B 64 von Bad Gandersheim in Richtung Kreiensen. In Höhe der scharfen Linkskurve an der Wahnemühle/ Abzweigung Heckenbeck musste der 73-jährige Anführer der Gruppe sein Krad abrupt abbremsen, da eine 19-jährige aus Heckenbeck kommend die Kontrolle über ihr Skateborad verloren hatte, stürzte und in den Einmüdungsbereich der B 64 rutschte. Die dem abbremsenden Kradfahrer mit ihrem Krad folgende 54-jährige Niederländerin kam dadurch zu Fall und rutschte mit ihrer Harley-Davidson in den Gegenverkehr. Beim Sturz zog sie sich so schwere Verletzungen zu, dass sie einem Krankenhaus zugeführt werden musste, wo sie zunächst stationär verblieb. Die Benutzung von Skateboards im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten. Skateboards gelten als Spielgeräte, die auf öffentlichen Straßen nichts verloren haben. Gegen die 19-jährige ist ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Der entstandenen Sachschaden beträgt circa 4000 Euro.

Foto: Symbolbild

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255