Northeim (red). Am Samstag, 23.35 Uhr, befuhr ein 18-jähriger Northeimer mit seinem Kleinkraftrad (Roller) und einem 16-jährigen Sozius die B3 auf der Westtangente Richtung Berliner Allee. Aufgrund der ungewöhnlich hohen Geschwindigkeit wurde der Kraftfahrzeugführer sowie der Roller durch Beamte der Polizeiinspektion Northeim einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der 18-jährige lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung ist. Für den Roller, der aufgrund einer festgestellten Bauartveränderung deutlich schneller, als für die Prüfbescheinigung erlaubten 25 km/h fährt, ist diese jedoch nicht ausreichend. Somit ist der 18-jährige nicht im Besitz der für den Roller erforderlichen Fahrerlaubnis. Zur gerichtsverwertbaren Feststellung der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit des Rollers wurde dieser sichergestellt. Der 18-jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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