Moringen (red). Am Freitagabend um 23.20 Uhr wurde ein 29-jähriger Fahrer eines Leichtkraftrades in Nienhagen zwecks allgemeiner Verkehrskontrolle angehalten. Bei der Überprüfung stellten die eingesetzten Beamten Alkoholeinfluss fest. Ein Alkotest ergab einen Wert von 0,99 Promille. Dem Fahrer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen.
Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass an dem Leichtkraftrad ein falsches Kennzeichen angebracht war, dass zu einem geringer motorisierten Kleinkraftrad gehört. Darüberhinaus stellten die Beamten fest, dass der 29-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das falsche Kennzeichen sowie der Fahrzeugschlüssel wurden beschlagnahmt und dem Fahrer wurde die Weiterfahrt ausdrücklich untersagt. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, und aufgrund der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die 0,5-Promille-Grenze wurden eingeleitet.