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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
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Northeim (r). Aufgrund eines aktuellen Falls warnt das Polizeikommissariat Osterode vor so genannten "CEO-Fraud". Hierbei handelt es sich um Betrügereien, die auch "Geschäftsführer-Trick" oder "Chef-Masche" genannt werden.

Mittels einer vom angeblichen "Chef" versandten E-Mail mit der Anweisung, Geld an ein bestimmtes Konto oder ins Ausland zu überweisen, wird ein Verfügungsbevollmächtigter angeschrieben und getäuscht. Aber auch ehrenamtliche Vereinskassierer bzw. Schatzmeister werden bei dieser Masche angeschrieben und zur Überweisung von zum Teil hohen Geldbeträgen aufgefordert.

Die Täter spekulieren darauf, dass bei Mitarbeitern, die Zahlungsvollmacht haben und die im stressigen Berufsalltag stehen, die Zeit für den genauen Kontrollblick fehlt und sie der (angenommenen) "Chef-Anweisung" zügig Folge leisten werden. Auch und gerade bei den im Ehrenamt Tätigen, die nach einem anstrengenden Arbeitstag oft erst am Abend ihre ehrenamtlichen Aufgaben erledigen und sich im Gutglauben auf die falsche E-Mail vom (vermuteten) "Vorsitzenden" zu einer schnellen Überweisung verleiten lassen sollen, wird diese Betrugsmasche zielgerichtet angewendet.

Eine weitere Kommunikation mit dem Vorgesetzen bzw. dem Vorsitzenden wird per Anweisung auf einen reinen E-Mailverkehr beschränkt, um die Mitarbeiter bzw. Mitglieder von telefonischen Nachfragen abzuhalten. Dabei wird darauf abgezielt, durch den im E-Mailprogramm gefälschten oder einen ähnlich klingenden Anzeigenamen den wahren Absender zu verschleiern.

Doch solche betrügerischen E-Mails lassen sich erkennen. Mit einem Rechtsklick auf den Anzeigenamen des E-Mailabsenders kann man sich über "Eigenschaften" die Original-E-Mailadresse anzeigen lassen. In der Regel werden hier Gmail.com- oder Yahoo.com-Konten verfälscht eingesetzt.

Um einer solchen Täuschung zu entgehen, benutzen Sie bitte nicht die "Antworten"-Schaltfläche ihres E-Mailprogramms, um eine Mailnachfrage durchzuführen, sondern geben Sie die E-Mail-Anschrift händisch in die Adresszeile ein. So verhindern Sie, dass Sie an eine gefälschte Absenderanschrift zurückschreiben.

Und bei dem kleinsten Zweifel sollten Sie einen persönlichen oder telefonischen Kontakt herstellen und die Zahlungsanweisung hinterfragen. Deswegen muss niemand unangenehme Konsequenzen fürchten! Für eine falsch angewiesene Zahlung in hoher Summe hingegen schon.

Deshalb rät der Präventionsbeauftragte der Polizei Osterode, Polizeihauptkommissar Volker Hahn, weiterhin zur Vorsicht. Und das sowohl an der Haustür, am Telefon und eben auch bei der Nutzung des Internets mit all seinen Möglichkeiten. Weitere Hinweise Ihrer Polizei finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Foto: Polizei

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