Uslar (red). Eine 36-jährige Fußgängerin trat auf einem Hinterhof in einen nicht ordnungsgemäß gesicherten baufälligen Kanaldeckel. Der Kanaldeckel kippte teilweise zur Seite und die Fußgängerin kam zu Fall. Hierdurch wurde die Fußgängerin leicht verletzt. Die Fußgängerin wurde durch eine Rettungswagenbesatzung einem umliegenden Krankenhaus zugeführt. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Nachkommen der gebotenen Verkehrssicherungspflicht wurde eingeleitet.
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Verletzung durch ungesicherten Kanaldeckel
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