Northeim (r). Die Hundesteuerbescheide des Jahres 2017 behalten in der Stadt Northeim und den dazugehörigen Ortschaften auch im Jahr 2018 ihre Gültigkeit. Gegenüber dem Kalenderjahr 2017 gibt es keine Änderung der Hundesteuersatzung, so dass auf Erteilung von neuen Steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird.

Sie werden gebeten, die alten Steuerbescheide aufzuheben und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen (15.Februar, 15.Mai, 15.August und 15.November 2018, sollten Sie Jahreszahler sein am 01.07.2018) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Stadt Northeim zu entrichten. Es werden nur vereinzelt neue Bescheide erteilt, wenn sich Änderungen an den Berechnungsgrundlagen ergeben (zum Beispiel Anschaffung eines weiteren Hundes oder Abmeldung). Die Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung ihre Gültigkeit.